Generaldirektorat für Personalwesen Des Praesidiums Für Religoinsangelegenheiten

Generaldirektorat für Personalwesen Des Praesidiums Für Religoinsangelegenheiten

Mittwoch, 1. Januar 2014

Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 6002 sowie infolge einer Änderung im Gesetz Nr. 633 über die Gründung und Aufgaben des Präsidiums für Religionsangelegenheiten, wurde die Personalabteilung aufgelöst und an seiner Stelle das Generaldirektorat für Personalwesen gebildet, die 8 Direktorate der Abteilung annulliert und mit dem Gesetzt vom 20.12.2010 Nr. 193 unter der Schirmherrschafft des Generaldirektorats;
1. I. Amtsleitung für Ernennungen,
2. II. Amtsleitung für Ernennungen
3. Direktorium für Beförderung und Zuweisung,
4. Amtsleitung für Personalakte,
5. Amtsleitung für Disziplin und Bewertung
6. Abteilung für Personalsysteme, Ausbildung und Prüfungen
Insgesamt 6 (sechs) Abteilungen.
 
Für eine effektive und produktive Umsetzung der Dienstleistungen des Generaldirektorats für Personalwesen und zur Deckung von qualifizierten Fachkräften, die das Präsidium benötigt,
1. die Durchführung und Anordnung von Planungen und Arbeiten gemäß der Personalpolitik des Präsidiums, sowie die Unterbreitung von Angeboten,
2. Die Ausführung der Formalitäten die die Berufung und Personalien betreffen.
3.Die Festlegung der Bedürfnisse des Personals des Präsidiums, für seine Bedürfnisse an Kandidatur, Kurse und Praktikum, in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen, Behörden und Organisationen.
4. Die Einleitung und Durchführung von Arbeiten zum Ausbau der Effektivität und Produktivität des Präsidium-Personals, sowie die Ausführung der Aufträge. 
 
AMTSLEITUNGEN UND ARBEITSBEREICHE
De arbeiten des Generaldirektorats werden von 6 (sechs) Abteilungen verwirklicht. Die Vorrangigen Aufgaben der Abteilungen:
1. I. Amtsleitung für Ernennungen: Die Planung, Berufung und Übertragungsarbeiten des Personals, ausschließlich des Koran-Kurs-Lehrer sowie Predigern und Muezzin-Pflegern.
2. II. Amtsleitung für Ernennungen: Die Planung der Handbücher von Koran-Kurs-Lehrern des Präsidiums, Predigern, Muezzin-Pflegern und Moscheen, die Durchführung ihrer Berufungs- und Übertragungsformalitäten .
3. Direktorium für Beförderung und Zuweisung: die Festlegung der Bedürfnisse der Präsidiums in der Zentrale, in Bezirken und im Ausland in verschiedenen Klassen und titeln, Verwirklichung ihrer Zuteilungsformalitäten, die Aktualisierung der Berufungs- und Angleichungsformalitäten des Personals des Präsidiums, und die Verwirklichung der Formalitäten der Formalitäten des Personals bei Kündigung, Tod und Pensionierung.
4. Amtsleitung für Personalakte: Die Verwirklichung der Personalakten, die Verfolgung der Zustimmungserklärung des Personals, das zu einer anderen Anstalt übergehen möchte, die Archivierung der Personalakte und die Formalitäten für die Vergaben einer Personalnummer.
5. Amtsleitung für Disziplin und Bewertung: wenn vorhanden, alle Beschwerden über den Mitarbeiter des Präsidiums die Verwirklichung einer Bewertung vor der Beschwerde sowie die Zuleitung der Akte gemäß der Gesetzgebung und Zuleitung an die zuständige Abteilung.  Bei Beschlüssen, des hohen Disziplinrats, des Rats für Berufung und Stellenwechsel, zentralen Disziplinrats und anderen, die Verwirklichung der Formalitäten gemäß des Beschlusses.   
6. Amtsleitung für Personalsysteme, Ausbildung und Prüfungen: Die Durchführung der Arbeiten und Formalitäten der von der Zentralstelle zu verwirklichenden Prüfungen, ausschließlich der in der gesetzlichen Bestimmung   festgelegten Ausnahmen, die Durchführung von Arbeiten zum Ausbau der Aktivitäten und Produktivität des Personals des Präsidiums und zur Festlegung der Bedürfnisse für Bildung, die Durchführung der Arbeiten und Formalitäten der in der gesetzlichen Bestimmung für Gewerkschafter vorgesehenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sowie die Ausführung der Sekretariats-Arbeiten des Verwaltungsrats der Anstalt, sowie de Durchführung von Arbeiten zur Entwicklung der Ethik-Kultur des Personals des Präsidiums.