Das Ratspräsidium zur Koran-Untersuchung und Lesart

Das Ratspräsidium zur Koran-Untersuchung und Lesart

Mittwoch, 1. Januar 2014

Das Ratspräsidium zur Koran-Untersuchung und Lesart wurde im Jahr 1889 unter dem Namen „Tetkiki Mesahif“ gegründet. Der Name des Rats wurde mit dem Organisations-Gesetz in das Ratspräsidium zur Koran-Untersuchung und Lesart geändert. Der Rat besteht aus einem Vorsitzenden und acht Mitgliedern. Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder, müssen eine religiöse Hochschule absolviert, oder im Thema Koran Untersuchung oder Lesart fachlich ausgebildet sein.
Das Ratspräsidium zur Koran Untersuchung und Lesart ist für die in der Türkei zu veröffentlichende Mushaf und Bändchen, für die Wahrung der Originalbedeutung der interpretatierten Koranversen, die Gewährleistung der zum Drucken vorbereiteten und zu verteilenden Korane, in osmanischer, Aliyyül-Kari Formen, sowie gleichzeitig der auf digitaler Plattform auszudrucken Korane, die Überprüfung von audio-visuellen Koranen sowie die Genehmigung deren Veröffentlichung.
Der Koran bildet die Hauptquelle des Islam. Der Koran wurde in die Gegenwart durch die Hadith-Terminologie übertragen. Das Ratspräsidium zur Koranuntersuchung und Lesart ist für die Gewährleistung der Wahrung der Originalform des bis in die Gegenwart durch Hadith-Terminologie übertragenen Korans und seiner Verteilung, die Gewährleistung der Vernichtung von fehlerhaft ausgedruckten Koranen, der Wahrung des Korans in seiner Original-Form verantwortlich. Die Durchführung von Arbeiten auf dem Bereich der Koran-Untersuchung und die Gewährleistung der Archivierung.
 
Hauptmission; die Betreuung von Privatpersonen und Körperschaften, die Korane in Originalform herausbringen und verteilen wollen. 
Verlagshäuser leiten die auszudruckenden Koran-Formen mit einem Antrag an den Rat, der diese Anträge der Reihe nach Fehlern überprüft, bewertet und mit einem Siegel versieht. Dieser Prozess wird  innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. All diese Dienstleistungsformalitäten erfordern keine Kosten.
Das Ratspräsidium zur Koran-Untersuchung und Lesart, ist gemäß der mit dem Gesetzt Nr. 2010/6002 erteilten Befugnis des Präsidiums für Religionsangelegenheiten in der Lage, sowohl für die Einsammlung von gedruckten als auch im Internet veröffentlichte fehlerhafte Korane vor Gericht zu ziehen.