Mittwoch, 1. Januar 2014
Unser Generaldirektorat wurde gemäß Gesetz Nr. 633 für die Veranstaltung von Kursen, um den Koran lesen und verstehen zu können, als Hafiz zu dienen und eine religiöse Erziehung und Ausbildung genießen zu können gegründet. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Anbietung von Koran-Kursen, die Eröffnung von Pensionen und Wohnheimen für Kursteilnehmer, die Regelung der Budgets für Koran-Kurse, Wohnheime und Pensionen, ihrer Unterhaltungs- und Behausungskosten; die Ausführung jeder Art von Erwerb und Verkauf von Wohnheimen und Pensionen, Durchführung von Arbeiten zur ordnungsgemäßen Lesung des Korans; Kooperationen zwischen betreffenden Abteilungen, Anstalten und Institutionen zur Entwicklung, Planung und Umsetzung von Bildungsprogrammen; in diesem Rahmen die Einrichtung von Bildungszentren und Durchführung von betreffenden Arbeiten und Dienstleistungen in diesen Zentren; die Eröffnung von hohen religiösen Spezialisierungszentren, um Personal, das mindestens eine religiöse Hochschulausbildung genossen hat, betreffend der Arbeiten der eigenen Abteilungen fortzubilden und die Arbeiten dieser Zentren durchzuführen.
Dem Generaldirektorat sind vier Abteilungen unterstellt.
1- Abteilung für verbreitete religiöse Erziehung
Zu den Dienstleistungen dieser Abteilung gehören die Eröffnung, Ferienzeitverordnung und Schließungen von Örtlichkeiten Koran-Kursen und Sommer Koran-Kursen, in denen verbreitete religiöse Unterrichte angeboten werden, Eröffnung von Wohnheimen und Pensionen, Festlegung von Bedürfnissen im Bildungswesen sowie Hafiz Prüfungen.
Aufgaben betreffend die Erziehung von Gastschülern aus dem Ausland zählen auch zu den Arbeiten der Abteilung für verbreitete religiöse Erziehung. Außerdem führt diese Abteilung Arbeiten zur Steigerung der Leistungsfähigkeit bei der Lehre vom Koran und Religion durch.
2- Abteilung für innerbetriebliche Ausbildung und Betreuung
Zu den Aufgaben dieser Abteilung zählt es, Personal jeden Grades gemäß dem institutionellen Plan und der Ziele auszubilden, sie mit dem Wissen, der Gewandtheit und den Fähigkeiten, die ihre Aufgabe erfordert, auszustatten, ihr Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln, sie im wissenschaftlichen und technologischen Bereich, in beruflichen und kulturellen Themen zu entwickeln, sie in ihrem Dienst zu fördern, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, sie zur Vorbereitung auf eine Beförderung an innerbetrieblichen Ausbildungen zu beteiligen.
Dafür werden die zehn Lesearten des Korans (Asere-Takrib), die richtige Lesung des Korans (Tashih-i Huruf), Hafiz-Ausbildung, Koran-Ausbildung, richtiger Ruf zum Gebiet (Ezan), Religionswissen, Rhetorik und andere von der Abteilung als erforderlich angesehene innerbetriebliche Ausbildungen angeboten.
3- Abteilung für Programmentwicklung
Diese Abteilung arbeitet die Programme und Materialien für alle verbreiteten Religionsausbildungen aus oder lässt sie ausarbeiten, Dazu zählen vor allem die fachwissenschaftliche Ausbildung, die zehn Lesearten des Korans (Asere-Takrib), die richtige Lesung des Korans (Tashih-i Huruf), die Hafiz-Ausbildung sowie andere innerbetriebliche Ausbildungen.
Außerdem aktualisiert die Abteilung bei sich ändernden Konditionen und in Betracht von Rückmeldungen gegebene Programme. Zur Messung der Effektivität und Produktivität der Programme und Aktionen werden Vor-Ort-Untersuchungen durchgeführt. Um den Bildungsgrad des Personals und die Leistungsfähigkeit der Dienste zu steigern, wird mit betreffenden Anstalten und Institutionen kooperiert.
4- Abteilung für hohe religiöse Fachzentren
Diese Abteilung veranstaltet innerbetriebliche fachwissenschaftliche Ausbildungskurse für Personal mit religiöser Hochschulausbildung und mindestens Staatsexamen. Somit wird das Ziel verfolgt, das Wissen des Personals in betreffenden Themen zu steigern und zu spezialisieren. Zu den Aufgaben dieser Abteilung zählen die Festlegung des Personals, der Bildungsstrategien und der Anforderungen für diese Ausbildung; die Verfolgung des Ausbildungskalenders, der Prozeduren für die Eintritts-, Semester und Abschlussprüfungen.
Die fachwissenschaftliche Ausbildung setzt sich zusammen aus „Vorbereitungskurs im Fach Arabisch“, „Islamische Grundwissenschaften“ und „Entwicklung der Kenntnisse und Fertigkeiten in Predigt- sowie geistiger und ethischer Führung (Irsat). Die Ausbildung dauert 30 Monate und setzt sich aus 3426 Punkten zusammen. Erfolgreiche Teilnehmer des Kurses werden mit verschiedenen Titeln wie Prediger oder Mufti zu Diensten ernannt.