Die Erklärung der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten in Bezug auf den Gottesdienst Hadsch im Jahr 2020

Die Erklärung der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten in Bezug auf den Gottesdienst Hadsch im Jahr 2020

Mittwoch, 24. Juni 2020

Um den Gottesdienst Hadsch, eine der fünf Bedingungen des Islam, zu erfüllen, haben 2.298.800 Bürger aus unserem Land im Voraus eine Anmeldung vorgenommen. Am 09. Januar 2020 wurden durch eine Auslosung unter denjenigen, die sich im Voraus angemeldet haben, 83.430 Bürger festgelegt, welche den Gottesdienst Hadsch im Jahr 2020 erfüllen werden.

Ab dem 13. Januar 2020 wurde die erste Rate der Pilgergebühr gezahlt und die endgültigen Anmeldungen vorgenommen. Unsere Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten hat die 2. und 3. Raten verschoben, da in diesem Jahr aufgrund der Kovid-19-Epidemie, welche die Weltgesundheit beeinträchtigt, die Möglichkeit besteht, dass der Gottesdienst Hadsch in diesem Jahr nicht durchgeführt werden kann.

Unsere Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten hat die Entwicklungen von Anfang an genau verfolgt und sich in diesem Rahmen mit islamischen Ländern, insbesondere Saudi-Arabien, beraten. Unsere Präsidentschaft hat keine voreilige Entscheidung getroffen, da die Möglichkeit einer positiven Verbesserung der Bedingungen berücksichtigt wurde.

Aufgrund der anhaltenden Gefahr der Kovid-19-Epidemie gab Saudi-Arabien gestern bekannt, dass der Gottesdienst Hadsch im Jahr 2020 nur mit einer begrenzten Anzahl von Muslimen stattfinden wird, die innerhalb der Grenzen von Saudi-Arabien leben und unterschiedlicher Nation sind, wobei die soziale Distanz und die Methoden zum Schutz vor der Epidemie berücksichtigt werden und Pilgerkandidaten aus dem Ausland nicht akzeptiert werden.

In diesem Zusammenhang wird im Einklang mit den Verfahren und Grundsätzen, die interministeriell von dem Ausschuss für Hadsch und Umra festgelegt wurden;

Die Rechte unserer Bürger hinsichtlich der Auslosung, die im Rahmen der Auslosung für den Hadsch im Jahr 2020 das Recht auf endgültige Anmeldung erworben haben und eine Anmeldung vorgenommen haben, werden auf das Jahr 2021 übertragen, ohne dass eine Auslosung vorgenommen wird und die Gebühren für die endgültige Anmeldung werden den Pilgerkandidaten zurückerstattet.

Dies wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten

Beratung für Presse und Öffentlichkeitsarbeit