Dienstag, 25. Dezember 2012
Das Präsidium führt entsprechend dem Laizismusprinzip, fern von jedweder politischer Meinung und Betätigung, die Einheit und Solidarität der Nation zum Ziel setzend (Verfassung Artikel 136) die Glaubensgrundlage, den Gottesdienst und moralische Grundsätze betreffende Aufgaben aus, klärt die Gesellschaft in Fragen der Religion auf und verwaltet Gebetshäuser. (Gesetz Nr. 633, Artikel 1)
Bei der Aufklärung der Gesellschaft in Fragen der Religion werden das Wissen aus dem Koran und der Sunna, die zwei grundlegenden Quellen des Islams, die religiösen Erfahrungen der Muslime seit 14 Jahrhunderten, das moderne Leben und die gemeinsame Erfahrungen der Menschheit vor Augen gehalten.
Allen Staatsbürgern ohne jede widrige Trennung nach Konfession, Auffassung und Ausführung, Dienstleistungen anzubieten.
Die kontinuierliche Förderung und Mitteilung von Informationen mit der Gesellschaft sowie Erklärungen zu aktuellen Problemen am passenden Ort und Zeitpunkt.
Ein unverzichtbarer Bestandteil der religiösen Dienste ist es, bedürftigen Menschen wie Obdachlosen, älteren Mitmenschen, Armen, Straftätern und Inhaftierten zur Seite zu stehen.
Geistliche zu beschäftigen, die die Prinzipien des Glaubens und der Erfüllung der religiösen Verpflichtungen des Islams verinnerlicht haben. Zugleich gebildet und kultiviert sind, mit sich und der Gesellschaft im Einklang leben, bei zwischenmenschlichen Beziehungen den Weg weisen, ihr Gegenüber verstehen und bei religiösen Fragen praktische Lösungen finden. Außerdem sollten sie religiöse und wissenschaftliche Erkenntnisse gemeinsam nutzen und mit ihren Worten und Taten ein Beispiel darstellen.
Die Integration der im Ausland lebenden Bürger und ihre Verbundenheit zu ihrer Ursprungsidentität zu gewährleisten ohne ihre Assimilierung.
Die Erfahrungen und das Wissen der Türkei im religiösen Bereich im Ausland zu präsentieren, das richtige Verständnis des Islams zu gewährleisten, die Debatten über das religiöse Verständnis und Praktiken sei es in den EU-Ländern und in der Türkei aus der Nähe zu verfolgen. Ferner die richtige Informierung der westlichen Öffentlichkeit zu gewährleisten.