Dienstag, 29. Juni 2021
Bei dem Treffen wurde die Probleme unserer Pilgerkandidaten diskutiert, die sich für die Pilgerfahrt aus unserem Land angemeldet hatten, nachdem die saudi-arabische Regierung beschlossen hatte, dass die Pilgerfahrt aufgrund der Kovid-19-Epidemie nur mit einer begrenzten Anzahl von Muslime verschiedener Nationalitäten, die 2021 im Land leben und keine ausländischen Pilgerkandidaten aufgenommen werden.
Als Ergebnis der Evaluationen in der Sitzung:
- wurde beschlossen, dass die Registrierungsrechte von Hadschkandidaten, deren Rechte auf 2021 übertragen wurden und welche die erforderlichen Bedingungen erfüllt haben und somit das Recht auf Registrierung im Jahr 2020 erhalten haben und die Pilgerfahrt jedoch nicht durchgeführt werden konnte, auf 2022 übertragen werden, unter der Bedingung, dass die 1000 Riyal zuvor auf ihren Konten, mit dem Hadsch 2022 verrechnet werden und die Blockierung fortbesteht,
-für den Fall, dass die Pilgerkandidaten, deren Registrierungsrecht auf 2022 übertragen wurde, den Hadsch absagen sollten, alle von ihnen bezahlten Gebühren zurückerstattet werden und diese Personen in die Auslosung aufgenommen werden in den kommenden Jahren mit der Anzahl den erworbenen Loskoeffizienten.
Dies wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Präsidium für religiöse Angelegenheiten
Beratung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit