Die Religion sorgt dafür, dass der Mensch seiner Aufgabe als Schöpfung nachkommt, eine friedliche Existenz mit sich selbst, der Gesellschaft und mit dem Schöpfer führt und ein guter Mensch ist, der sich seiner Vernunft und seinem freien Willen bedient sowie sinnvolles vollbringt.
Wegen der Bedeutung der Religion sahen die Muslimen nach dem Tod des heiligen Propheten religiöse Einrichtungen als ein Muss. Durch diese Einrichtungen wurden das Erlangen von authentischem Wissen, die Reglung des Gebetslebens und die Durchführung in einer bestimmten Disziplin angestrebt.
In der Gegenwart kommt das Präsidium für Religionsangelegenheiten, das eine verfassungsmäßige Einrichtung ist, diesen Aufgaben nach. Einer der wichtigsten Anstalten des Präsidiums ist das Generaldirektorat für Religionswesen, das sich mit Fragen der Religion, des Gottesdienstes und der Moral auseinandersetzt und zur Aufklärung der Bevölkerung in religiösen Themen und zur Leitung der Gebetshäuser gegründet wurde.
In Artikel 7 (a) des Gesetzes 633 über das Gründungsziel und die Aufgaben des Präsidiums für Religionsangelegenheiten sind die Aufgaben des Generaldirektorats festgehalten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterstehen dem Generaldirektorat vier Amtsleitungen. Diese sind die Amtsleitung für Irshad-Dienstleistungen (Rechtleitung), Amtsleitung für Moscheen-Dienstleistungen, Amtsleitung für familiäre und religiöse Beratung und die Amtsleitung für religiöse Dienstleistungen mit sozio-kulturellem Inhalt.
Irshad-Dienstleistung: Aufgabe der Amtsleitung ist es, dafür zu sorgen, dass die Moscheen und Mescits effektiv und ergiebig genutzt werden. Außerhalb der Moscheen und Mescits religiöse und wissenschaftliche Programme wie Podiumsdiskussionen, Konferenzen, Seminare und Symposiums zu organisieren. Verfolgung und Berichterstattung der Aktivitäten der Mufti-Ämter zur Aufklärung der Gesellschaft in religiösen Themen über verschiedene Medien wie Radio und Fernsehen. Leitung der Arbeiten und Formalitäten bezüglich der Geburtswoche des Propheten.
Moscheen-Dienstleistungen: Verfolgung der Arbeiten und Formalitäten bei der Öffnung, Verwaltung und Leitung der Dienstleistungen der Moscheen und Mescits. Organisierung von Programmen an religiösen Festtagen und –nächten sowie die Verfolgung der Arbeiten und Formalitäten für die Sendung dieser im Radio und Fernsehen. Gewährleistung der Pflege der Moscheen und Umgebung. Leitung der Woche der Moscheen und Religionsbeauftragten.
Familiäre und religiöse Beratung: Aufklärung, Beratung und Projektgestaltung bei religiösen Fragen für die Familie, Frau und Jugendliche sowie für alle anderen Gesellschaftsschichten. Gewährleistung von religiösen Dienstleistungen in sozialen Einrichtungen wie in Kinderheimen, Kinderpflegestätten und Frauenhäusern. Organisierung von Veranstaltungen mit religiösem und kulturellem Inhalt für Frau und Familie. Religiöse Beratung zur Schlichtung von familiären Problemen.
Religiöse Dienstleistungen mit sozio-kulturellem Inhalt: Organisierung von sozialen und kulturellen Arbeiten für den Erhalt der nationalen und geistigen Werte der Gesellschaft. Leitung von Arbeiten mit verschiedenen religiösen Interpretationskreisen über sozio-religiöse Einrichtungen und traditionell religiös-kulturelle Organisationen. Bestimmung der Qibla (Gebetsrichtung). Ausbildung des von den Mufti-Ämtern bestimmten Personals zur Bestimmung der Qibla. Gewährleistung von religiösen Dienstleistungen an die Bürger in Strafvollzugs- und Haftanstalten, Kindererziehungsheimen, Pflegeheimen, Gesundheitsheimen und anderen.